Schulordnung
Hausordnung Schulhaus Mühlhausen
1. Grundsatz unserer Hausordnung
So viel Freiheit wie möglich, so viel Ordnung wie nötig!
Gegenseitige Rücksichtnahme ist für alle selbstverständlich. Unsere Schule ist ein Ort des Lernens, der Sicherheit und des respektvollen Umgangs. Die gesamte Schulfamilie hat das Recht und die Pflicht, auf die Einhaltung dieser Hausordnung zu achten.
2. Ankommen in der Schule
- Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus kommen, begeben sich auf direktem Weg in das Schulgebäude. Ein Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsbeginn ist nicht erlaubt.
- Schülerinnen und Schüler, die am Schulort wohnen, kommen spätestens bis 7:45 Uhr zur Schule.
- Alle Schülerinnen und Schüler warten bis 7:45 Uhr in der Aula und gehen beim Gong selbstständig in ihre Klassenzimmer.
- Der Toilettengang vor 7:45 Uhr ist einzeln und nur auf Nachfrage erlaubt.
3. Verhalten im Schulhaus
- Zu allen Jahreszeiten ist eine angemessene Bekleidung selbstverständlich. Oberteile müssen den Bauch vollständig bedecken. Hot Pants sind nicht erlaubt.
- In den Unterrichtsräumen werden grundsätzlich keine Kopfbedeckungen getragen. Ausnahme: muslimische Schülerinnen.
- Störungen des Unterrichts sowie respektloses Verhalten werden nicht toleriert.
- Im Schulhaus gehen wir ruhig und rücksichtsvoll. Rennen und lautes Geschrei sind zu unterlassen.
4. Pausenregelungen
- Zu den Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassenzimmer, die in der Pause abgeschlossen werden.
- Es wird dringend empfohlen, keine größeren Geldbeträge in die Schule mitzubringen. Für Verlust oder Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung.
- Der Pausenverkauf findet zu Beginn der 1. und 2. Pause statt. Bestellungen für Sonderwünsche werden vom Hausmeister bis 8:00 Uhr entgegengenommen.
- Während der Pause halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof auf. Der Pausenhof ist durch eine Linie vom Eingangsbereich abgetrennt; während der Pause dürfen sich die Schülerinnen und Schüler nicht hinter diese Linie begeben.
- Bei unzumutbarer Wetterlage findet die Pause in der Aula statt. Die Entscheidung darüber treffen die aufsichtführenden Lehrkräfte.
- Das Betreten des Schulhauses während der Pause ist nicht erlaubt. Der Toilettengang erfolgt zu Beginn oder am Ende der Pause.
- Auf dem Hartplatz dürfen sich ausschließlich Schülerinnen und Schüler aufhalten, die sich sportlich betätigen.
- Bei geeigneter Wetterlage darf auf dem Hartplatz Fußball gespielt werden. Dies erfolgt nach dem gültigen und ausgehängten Fußballplan.
- Das Essen im Bereich des Hartplatzes ist verboten.
- Das Werfen von Schneebällen, Steinen oder anderen harten Gegenständen auf und vor dem Schulgelände ist strengstens untersagt.
- Abfälle sind ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
- Den Pausenhofdienst übernehmen die Klassen im wöchentlichen Wechsel.
- Nach der Pause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zügig und ruhig zurück in die Unterrichtsräume.
5. Mittagspause / Schulschluss
- Für die OGS angemeldete Schülerinnen und Schüler beachten die hier aufgestellten Regeln.
- Die Jahrgangsstufen 5 und 6 verbringen die Mittagspause im Schulgebäude.
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 9 dürfen – abhängig von der Entscheidung der Eltern – die Mittagspause außerhalb des Schulgeländes verbringen. OGS-Kinder melden sich beim Personal ab.
- Bei Unterrichtsschluss gehen alle Buskinder direkt zur Bushaltestelle.
6. Digitale Geräte
- Von der 1. bis einschließlich 7. Klasse müssen Mobiltelefone und andere digitale Geräte während der Schulzeit ausgeschaltet und im Ranzen verstaut sein (Art. 56 Abs. 5 BayEUG).
- In den Klassen 8 und 9 werden Handys, Smartphones und Smartwatches beim Betreten des Schulhauses ausgeschaltet und in den dafür vorgesehenen Handytaschen aufbewahrt. Kopfhörer sind wegzupacken.
- Die Nutzung digitaler Geräte ist nur erlaubt, wenn sie von der Lehrkraft ausdrücklich zu Unterrichtszwecken gestattet wird.
7. Verbotene Gegenstände und Substanzen
- Kaugummis sind unmittelbar nach Betreten des Schulhauses im Abfalleimer zu entsorgen.
- Auf dem Schulgelände sind das Mitbringen und der Konsum von nikotinhaltigen Substanzen, e-Zigaretten, koffeinhaltigen Getränken (z. B. Kaffee, Energy-Drinks, Cola, Spezi), Alkohol sowie Drogen aller Art verboten.
- Das Mitbringen von Streichhölzern, Feuerzeugen, Waffen und Messern ist nicht gestattet.
8. Weisungsrecht
Den Anordnungen des schulischen Personals haben alle Schülerinnen und Schüler zu folgen.
9. Umgang mit Schuleigentum
- Schulmaterialien, Bücher und Leihgeräte sind sorgfältig zu behandeln.
- Beschädigungen oder Verluste sind umgehend zu melden.
- Für vorsätzliche Beschädigungen jeglichen Schuleigentums werden die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigte haftbar gemacht.
10. Konsequenzen bei Regelverstößen
Bei Verstößen gegen die Hausordnung können pädagogische Maßnahmen sowie Ordnungsmaßnahmen gemäß der Unterrichtsordnung und dem BayEUG ergriffen werden.
Monika von Grafenstein, Rektorin
