Krätze
Schülerinnen und Schüler, die an Krätze erkrankt sind, dürfen die Schule solange nicht besuchen, bis eine erste ordnungsgemäße Behandlung mit einer speziellen Emulsion erfolgte bzw. ein spezielles Medikament eingenommen wurde.
Eine Ansteckung ist bereits vor Symptombeginn und während der gesamten Krankheitsdauer möglich.